Füllenhof Gmbh

Kinder- und Jugendheim

Ausbildung über Jugendhilfe

Ausbildung auf dem Füllenhof

Der Füllenhof ist seit 2014 zertifiziert nach AZAV und Kooperationspartner der TAS Soltau. Ausbildungen können entweder über die Jugendhilfe (Kostenvereinbarung mit dem Heidekreis) oder als Reha-Ausbildung im Bereich Gartenwerker über die Agentur für Arbeit absolviert werden.

 

Ausbildungen im Überblick:

- Pferdepfleger (FN)

- Beikoch / Fachkraft Gastronomie (Kammerabschluss)

Pferdepflegerprüfung 2016

- Helfer in der Hauswirtschaft   

  (Kammerabschluss)

- Werker im Gartenbau (Kammerabschluss)  

   

Zielgruppe

Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, die zumindest nicht direkt und sofort eine betriebliche Ausbildung absolvieren können.  

   

Aufnahmealter

In der Regel können Jugendliche ab sechzehn Jahren Aufnahme in unsere Ausbildungen finden. Für besondere Absprachen und Notwendigkeiten sind wir offen.  

   

Aufnahmekriterien

Der Füllenhof bietet die verschiedenen Ausbildungen als individuelle Sonderleistungen der Jugendhilfe an.

Die Entscheidungen über die Umsetzungen dieser Ausbildungen trifft das Jugendamt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung. Der Füllenhof unterstützt ggf. den jungen Menschen und das Jugendamt bei der Auswahl eines Ausbildungsberufes.

Gründe, dass eine sozialpädagogisch begleitete Ausbildung erforderlich ist, können sein:

- eine allgemeine Entwicklungsverzögerung

- eine Lernbeeinträchtigung

- Verhaltensschwierigkeiten

- seelische Störungen

- eine verzögerte oder disharmonische Persönlichkeitsentwicklung

- Fehlen eines Schulabschlusses

- ein problematischer sozialer Hintergrund.  

   

Gesetzliche Bestimmungen

Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den jeweiligen Ausbildungsrahmenplänen der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Landwirtschaftskammer (LWK) und den Bestimmungen der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).  

   

Praktika

Es besteht die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren.

Auch Langzeitpraktika sind möglich, wenn die Aufnahme der Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheint. Dabei können auch verschiedene Berufe ausprobiert werden.  

   

Erfüllung der Schulpflicht

In Einzelfällen kann in Absprache mit der Schulbehörde und der zuständigen Berufsbildenden Schule Soltau (BBS) vereinbart werden, dass die Schulpflicht im Rahmen eines Praktikums in Zusammenarbeit zwischen Füllenhof und Schule abgeleistet wird. Grundlage ist dann ein individueller Förderplan.

Wenn nötig, ist es möglich, dass die gesamte Zeit im Praktikum und nicht in der Schule absolviert wird. Das kann bei hartnäckiger Schulverweigerung mit Leistungs- und / oder Kontaktangst, sowie bei erheblichen Verhaltensproblemen und Schulmüdigkeit oder -angst sinnvoll sein.

Auch Kombinationen sind denkbar, bei denen zweimal pro Woche ein Schulbesuch stattfindet.

Manchmal ergibt sich im Laufe der Zeit wieder eine Bereitschaft und der Wille, doch noch einmal einen Schulabschluss in Angriff zu nehmen. In solchen Fällen wird immer eine geeignete, individuelle Lösung gefunden. Grundsätzlich unterstützen wir dieses wieder oder erstmalig erwachende Bestreben, eine höhere Schulbildung zu erlangen.  

   

Bausteine der Ausbildung

- Praktische Ausbildung

- Berufsschule (außer in der Pferdepflegerausbildung)

- Stützunterricht

- Sozialpädagogische Betreuung

- Praktika

- bei Bedarf Heilpädagogisches Reiten / Psychotherapie innerhalb der Einrichtung.  

   

Ausbildungsgeld

Ein Ausbildungsgeld gemäß den aktuellen Sätzen der jeweils zuständigen Kammern ist in die Kostensätze (außer bei der Pferdepflegerausbildung) einkalkuliert und wird an die Auszubildenden ausgezahlt.

Die wiederum sind verpflichtet, ihren Verdienst dem Jugendamt mitzuteilen.

Die Auszubildenden werden auch vom Füllenhof über ihre Kostenbeteiligung aus

§ 94 Abs. 6 SGB VIII in Höhe von 75% des Nettoeinkommens informiert.

Der Füllenhof unterstützt die Auszubildenden und das Jugendamt bei der Abwicklung der Heranziehung zu den Kosten der Maßnahme.

Teilnehmer der Pferdepflegerausbildung erhalten ausschließlich Taschengeld nach dem Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums über die Höhe des Barbetrages (Taschengeld), da es sich nicht um eine anerkannte Ausbildung mit Kammerabschluss handelt.  

   

Kosten

Die Entgelte sind mit dem Heidekreis und mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart und können bei Bedarf angefordert werden.