Betreutes Wohnen / Erziehungsbeistandschaft
Genehmigte Plätze: 6
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 34,41 KJHG (ggf. in Verbindung mit 35a KJHG)
§30 KJHG (ggf. in Verbindung mit 35a KJHG)
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen können eine Wohnung anmieten, die sie im Anschluss selbst übernehmen können.
Betreut wird über individuell vereinbarte Fachleistungsstunden. Die Kostensätze können bei Bedarf angefordert werden.
Es ist möglich, sich im Verlauf einer Ausbildung auf dem Füllenhof im betreuten Wohnen zu verselbständigen.
Eine Psychotherapie und die Teilnahme am heilpädagogischen Reiten / Voltigieren können im betreuten Wohnen fortgeführt werden, sofern dies im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart wird.