Füllenhof Gmbh

Kinder- und Jugendheim

 

Taschengeld:  

Es gibt eine Taschengeldverordnung (🫣 was es nicht alles gibt, oder?), die festlegt, was Jugendliche in Wohngruppen monatlich an Taschengeld bekommen. Das ist genau festgelegt und nach Alter geregelt. 

In der Regel wird das Taschengeld wöchentlich ausgezahlt, jeder hat ein Taschengeldheft, wo er gegenzeichnet, dass er sein Geld bekommen hat.  

 

So ungefähr mit 17 Jahren sollte man anfangen, ein Konto und ein Ausgabenheft zu führen, wenn man irgendwann in eine eigene Wohnung ziehen will. Denn im betreuten Wohnen, so heißt das dann, geht es auch darum, zu lernen, seine Finanzen zu überblicken.  

 

Bekleidungsgeld:  

Dazu gibt es monatlich Bekleidungsgeld. Deine Sachen musst du nicht von deinem Taschengeld bezahlen. Meistens wird zweimal im Jahr ein größerer Bekleidungseinkauf gemacht. Das ist immer gemütlich, wird in kleineren Gruppen durchgeführt und manchmal mit einer Fahrt nach Lüneburg verbunden.  👠